Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen WellConnect, Inhaberin Sabrina Dürr, Am Chor 10, 93164 Laaber (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Partner“).
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Auch Einzelunternehmer, Freiberufler und sonstige selbständig Tätige gelten als Unternehmer, sofern sie die jeweilige Leistung für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit in Anspruch nehmen.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters, insbesondere in den Bereichen:
-
Marketing, Strategie und Beratung
-
Social Media Marketing und Leadgenerierung
-
Mitarbeitergewinnung und Recruiting-Kampagnen
-
Prozessoptimierung, Digitalisierung und Unternehmensentwicklung
-
Reputationsmanagement und Kundenbindung
-
Schulungen, Workshops und Academy-Angebote
-
digitale Inhalte, Vorlagen und Produkte
-
digitale Workspaces und Projektplattformen
-
sonstige individuell vereinbarte Beratungs-, Marketing- und Projektleistungen
1.3 Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, die Laufzeit und gegebenenfalls weitere individuelle Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Buchung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Ein Vertrag kann insbesondere durch Vertragsunterzeichnung, Annahme eines Angebots, Buchung über die Website, ausdrückliche schriftliche oder mündliche Beauftragung, schriftliche Auftragsbestätigung oder Zahlung der ersten Rechnung zustande kommen.
Das bloße Absenden eines unverbindlichen Anfrage- oder Kontaktformulars stellt noch keinen Vertragsschluss dar, sofern das Formular nicht ausdrücklich als verbindliche Buchung oder Bestellung gekennzeichnet ist.
1.5 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
1.6 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, soweit bei einem späteren Vertragsschluss auf sie Bezug genommen wird oder ihre Einbeziehung anderweitig wirksam vereinbart wurde.
2. Leistungen des Anbieters
2.1 Der Anbieter erbringt die individuell vereinbarten Leistungen nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
2.2 Auf der Website, in Präsentationen oder sonstigen Unterlagen dargestellte Leistungspakete und Leistungsbeschreibungen stellen den jeweils beschriebenen Leistungsrahmen dar. Maßgeblich für das konkrete Vertragsverhältnis ist die individuell vereinbarte Leistung.
2.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Art der Leistungserbringung angemessen anzupassen, soweit dies aufgrund technischer, organisatorischer, gesetzlicher oder wirtschaftlicher Entwicklungen erforderlich oder zweckmäßig ist und hierdurch der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Über wesentliche Änderungen, die die vereinbarte Leistung betreffen, wird der Partner informiert.
2.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Beschaffenheit oder ein bestimmtes Ergebnis vereinbart wurde, schuldet der Anbieter die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Reichweiten, Leads, Patienten-, Kunden- oder Mitarbeiterzahlen, Conversion Rates, Werbekosten oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse garantiert.
Der Erfolg von Marketing-, Recruiting- und Beratungsmaßnahmen hängt unter anderem vom Markt, Angebot, Budget, Wettbewerb, Verhalten potenzieller Kunden oder Bewerber, technischen Plattformen sowie der Umsetzung und Mitwirkung des Partners ab.
2.5 Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, können gesondert beauftragt und entsprechend der getroffenen Vereinbarung in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für mündlich oder in Textform beauftragte Zusatzleistungen.
2.6 Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Kooperationspartner oder Subunternehmer einzusetzen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung richtet sich nach der individuell vereinbarten Leistung und gegebenenfalls der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2 Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich kann die gesetzliche Verzugspauschale geltend gemacht werden.
3.4 Laufzeitabhängige Vergütung und Rückrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Soweit der Anbieter für längere Vertragslaufzeiten einen gegenüber kürzeren Laufzeiten reduzierten monatlichen oder anteiligen Preis gewährt, beruht dieser Preisvorteil auf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
Wird dem Partner auf dessen Wunsch eine vorzeitige Beendigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gestattet, obwohl kein vom Anbieter zu vertretender wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, wird die Vergütung für die bis zur Vertragsbeendigung tatsächlich in Anspruch genommene Vertragsdauer auf Grundlage des für diese Dauer geltenden bzw. nächstkürzeren angebotenen Laufzeitmodells neu berechnet.
Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Eine sich daraus ergebende Differenz wird nachberechnet und ist mit Zugang der entsprechenden Rechnung fällig.
Beispiele:
-
Ein 12-Monats-Vertrag wird auf Wunsch des Partners nach 5 Monaten vorzeitig beendet → Rückrechnung auf das 3-Monats-Preismodell; die entstandene Differenz wird nachberechnet.
-
Ein 6-Monats-Vertrag wird auf Wunsch des Partners nach 4 Monaten vorzeitig beendet → Rückrechnung auf das 3-Monats-Preismodell; die entstandene Differenz wird nachberechnet.
-
Ein 3-Monats-Vertrag wird auf Wunsch des Partners nach 2 Monaten vorzeitig beendet → Rückrechnung auf das 1-Monats-Preismodell; die entstandene Differenz wird nachberechnet.
Besteht für die tatsächlich erreichte Vertragsdauer kein eigenes Preismodell, gilt das nächstkürzere vom Anbieter angebotene Laufzeitmodell.
Die Rückrechnung stellt keine Vertragsstrafe dar, sondern berücksichtigt den Wegfall des aufgrund der ursprünglich vereinbarten längeren Vertragsbindung gewährten Preisvorteils.
Die Regelung gilt nicht, wenn der Partner den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich kündigt, den der Anbieter zu vertreten hat.
3.5 Nicht sämtliche Leistungen des Anbieters unterliegen einer Mindestvertragslaufzeit. Dies gilt insbesondere für ausdrücklich als einmalig, kostenfrei oder als Testleistung angebotene Leistungen. Die konkrete Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
3.6 Vom Partner selbst zu tragende Fremdkosten, insbesondere Werbebudgets, Medienbudgets, Software-, Plattform-, Produktions-, Versand- oder sonstige Drittkosten, sind nur dann in der Vergütung des Anbieters enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Partners
4.1 Der Partner stellt dem Anbieter rechtzeitig alle Informationen, Materialien, Freigaben, Daten und Zugänge zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
Zugänge oder Berechtigungen zu Social-Media- und Werbekonten
-
Logos, Bild-, Video- und Textmaterial
-
Preis-, Leistungs- und Unternehmensinformationen
-
erforderliche Freigaben
-
Ansprechpartner und Kontaktdaten
-
regelmäßige Rückmeldungen zur Projekt- oder Kampagnenentwicklung.
4.2 Der Partner stellt sicher, dass er zur Bereitstellung der übermittelten Daten, Inhalte, Zugänge und Materialien sowie zur Einräumung der für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte berechtigt ist.
4.3 Verzögert oder verhindert der Partner die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben, fehlende Informationen oder nicht bereitgestellte Zugänge, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Der Anbieter haftet nicht für hierdurch verursachte Verzögerungen, Performanceverluste oder sonstige Nachteile.
4.4 Solange eine für die Leistung notwendige Mitwirkung des Partners ausbleibt, ist der Anbieter berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen auszusetzen.
Der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit der Anbieter leistungsbereit ist und die Leistung aufgrund eines vom Partner zu vertretenden Umstands nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden kann. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen, soweit solche tatsächlich entstehen.
4.5 Der Partner ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner eigenen Angebote, Aussagen, Preise, Aktionen, Produkte, Dienstleistungen und sonstigen geschäftlichen Vorgaben verantwortlich.
Soweit der Anbieter nicht ausdrücklich mit einer rechtlichen Prüfung beauftragt wurde, schuldet er keine Rechtsberatung oder abschließende rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Geschäftsmodellen oder vom Partner vorgegebenen Inhalten.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
5.1 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters:
https://www.well-connected.de/datenschutz
5.2 Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, erfolgt sie auf der jeweils einschlägigen gesetzlichen Grundlage.
5.3 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
5.4 Der Anbieter darf zur Leistungserbringung geeignete Dienstleister, Plattformen und Unterauftragnehmer einsetzen. Soweit diese personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeiten, werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen getroffen.
5.5 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdende vertrauliche geschäftliche Informationen vertraulich.
Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden oder der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren.
6. Kommunikation und werbliche Kontaktaufnahme
6.1 Kontaktdaten, die im Zusammenhang mit einer Anfrage, einer bestehenden Geschäftsbeziehung oder einer sonstigen Kommunikation übermittelt werden, dürfen zur Bearbeitung des jeweiligen Anliegens und zur Durchführung des Vertrags verwendet werden.
6.2 Eine darüber hinausgehende werbliche Kontaktaufnahme erfolgt nur, soweit sie nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zulässig ist oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
6.3 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Soweit eine werbliche Ansprache gesetzlich auf Grundlage einer bestehenden Kundenbeziehung zulässig ist, kann der Partner dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
7. Rechte an Kundenmaterialien und Arbeitsergebnissen
7.1 Vom Partner bereitgestellte Materialien
Der Partner bleibt Inhaber der ihm zustehenden Rechte an von ihm bereitgestellten Logos, Bildern, Videos, Texten, Grafiken, Marken, Designs und sonstigen Materialien.
Der Partner räumt dem Anbieter für die Vertragsdurchführung die hierfür erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. Diese umfassen insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Anpassung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung, soweit dies zur vereinbarten Leistung erforderlich ist.
7.2 Der Partner versichert, dass er über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt und dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Bild- und sonstige Schutzrechte.
7.3 Vom Anbieter erstellte Inhalte
Soweit der Anbieter im Rahmen der Zusammenarbeit individuelle Inhalte wie Texte, Grafiken, Videos, Anzeigen, Formulare oder sonstige Arbeitsergebnisse erstellt, erhält der Partner nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarten geschäftlichen Zwecke.
Soweit im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist dieses Nutzungsrecht zeitlich nicht auf die Vertragslaufzeit beschränkt.
7.4 Nicht übertragen werden die zugrunde liegenden Methoden, Konzepte, Strategien, Templates, Vorlagen, Systeme, Prozesse, Schulungsmaterialien, Know-how oder sonstigen wiederverwendbaren Bestandteile des Anbieters. Diese dürfen vom Anbieter weiterhin uneingeschränkt verwendet und weiterentwickelt werden.
7.5 Rechte an eingesetzten Materialien Dritter, insbesondere Stockmaterial, Musik, Schriftarten, Software, Templates oder sonstigen lizenzierten Inhalten, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Der Anbieter kann dem Partner insoweit keine weitergehenden Rechte einräumen, als ihm selbst zustehen.
8. Fortbestand veröffentlichter Inhalte nach Vertragsende
8.1 Inhalte, Videos, Beiträge, Anzeigen, Grafiken oder sonstige Materialien, die während der Vertragslaufzeit mit den zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Rechten vertragsgemäß veröffentlicht wurden, müssen allein aufgrund der Beendigung der Zusammenarbeit grundsätzlich nicht gelöscht oder aus bereits bestehenden Veröffentlichungen entfernt werden.
Dies gilt insbesondere für bereits veröffentlichte Beiträge auf Websites, Social-Media-Profilen, Plattformen, Portfolios und vergleichbaren Medien.
8.2 Der Fortbestand einer bereits erfolgten Veröffentlichung ist von einer neuen Veröffentlichung oder neuen Nutzung nach Vertragsende zu unterscheiden.
Eine neue Nutzung fremder Materialien nach Vertragsende ist nur zulässig, soweit hierfür weiterhin ausreichende Nutzungsrechte bestehen.
8.3 Soweit Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte, gesetzliche Löschungsansprüche oder konkrete Lizenzbedingungen eine Entfernung erforderlich machen, gehen diese gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben vor.
8.4 Insbesondere bei Musik, Stockmaterial, Software und anderen lizenzierten Drittinhalten gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
9. Referenzen, Logos, Kampagnenergebnisse und Eigenwerbung
9.1 Der Partner räumt dem Anbieter das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, im Rahmen der Zusammenarbeit entstandene oder für den Partner bearbeitete Arbeitsergebnisse zu eigenen Referenz-, Präsentations-, Schulungs- und Marketingzwecken zu verwenden, soweit der Partner zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Dies umfasst insbesondere:
-
veröffentlichte Social-Media-Inhalte
-
Anzeigen und Werbemittel
-
Texte und Grafiken
-
Kampagnenaufbauten und Formulare
-
anonymisierte oder aggregierte Ergebnisse
-
Screenshots öffentlich zugänglicher Veröffentlichungen
-
öffentlich zugängliche Projektergebnisse.
9.2 Der Anbieter darf den Unternehmensnamen und das Unternehmenslogo des Partners zur Darstellung der bestehenden oder abgeschlossenen Zusammenarbeit als Referenz verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, auf Social Media und in eigenen Marketingunterlagen.
Dies gilt auch für Partner, die eine ausdrücklich vereinbarte kostenfreie Test- oder Pilotphase in Anspruch genommen haben.
9.3 Der Anbieter darf anonymisierte oder aggregierte Kampagnen-, Performance- und Projektdaten als Fallbeispiele, für Präsentationen, Schulungen, Analysen und eigene Marketingzwecke verwenden, sofern hierdurch keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden.
9.4 Soweit für die Darstellung einer Referenz personenbezogene Bild-, Video- oder Tonaufnahmen einer identifizierbaren Person erforderlich sind und hierfür eine gesonderte Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage erforderlich ist, bleibt diese Voraussetzung unberührt.
9.5 Bereits während der Zusammenarbeit zulässig veröffentlichte Referenzen müssen allein wegen der späteren Vertragsbeendigung grundsätzlich nicht entfernt werden. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Rechte, Rechte Dritter oder eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung entgegenstehen.
10. Feedback und Testimonials
10.1 Der Anbieter kann den Partner nach Abschluss oder während der Zusammenarbeit um Feedback zur erbrachten Leistung bitten.
10.2 Inhalt und Bewertung eines Feedbacks liegen ausschließlich beim Partner. Eine bestimmte positive Bewertung wird nicht geschuldet.
10.3 Die Veröffentlichung eines personenbezogenen Testimonials sowie die Erstellung und Nutzung eines Video-Testimonials erfolgen nur im vereinbarten Umfang und unter Beachtung der hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen.
11. Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.4 Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Umstände, die außerhalb seines
Verantwortungsbereichs liegen, beispielsweise:
-
Änderungen von Algorithmen oder Richtlinien externer Plattformen
-
technische Störungen oder Ausfälle externer Plattformen und Dienste
-
Sperrungen oder Einschränkungen von Accounts, soweit diese nicht vom Anbieter schuldhaft verursacht wurden
-
Markt- oder Wettbewerbsveränderungen
-
ausbleibende Reaktionen potenzieller Kunden oder Bewerber
-
fehlende Kundenbindung oder Konversion beim Partner
-
vom Partner nicht oder verspätet umgesetzte Empfehlungen
-
vom Partner bereitgestellte unrichtige oder unvollständige Informationen.
11.5 Soweit ein behebbarer Mangel einer vom Anbieter geschuldeten Leistung vorliegt, ist dem Anbieter grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, bevor weitergehende Rechte geltend gemacht werden, soweit eine Nacherfüllung nach Art der Leistung möglich und dem Partner zumutbar ist.
11.6 Soweit der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 11.2 haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12. Beanstandungen und Mängel
12.1 Der Partner hat erkennbare Fehler oder Mängel einer erbrachten Leistung nach deren Feststellung möglichst zeitnah in Textform mitzuteilen und den Mangel so konkret zu beschreiben, dass eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung möglich ist.
12.2 Der Anbieter erhält bei behebbaren Mängeln zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.
12.3 Die gesetzlichen Rechte des Partners bei nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistung bleiben im Übrigen unberührt, soweit sie nicht in diesen AGB wirksam beschränkt wurden.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1 Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Vertrag oder der jeweiligen Buchung.
13.2 Ein Vertrag mit vereinbarter Mindestlaufzeit kann ordentlich erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich ein Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung vereinbart wurde.
Gestattet der Anbieter auf Wunsch des Partners dennoch eine vorzeitige Vertragsbeendigung, findet die Rückrechnung gemäß Ziffer 3.4 Anwendung.
13.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann.
Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung besteht, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
13.4 Eine automatische Vertragsverlängerung findet nur statt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
13.5 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend. Einer gesonderten Bestätigung durch die andere Vertragspartei bedarf es für die Wirksamkeit nicht.
14. Digitale Produkte, Inhalte und Workspaces
14.1 Der Anbieter kann digitale Inhalte wie E-Books, Vorlagen, Skripte, Schulungsmaterialien, Videos sowie Zugänge zu digitalen Workspaces oder Plattformen bereitstellen.
14.2 Die Bereitstellung kann insbesondere per Download, E-Mail, Freischaltung eines Accounts oder Zugangs zu einer Plattform bzw. einem Workspace erfolgen.
14.3 Soweit keine bestimmte Zugangsdauer vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf unbegrenzte Bereithaltung eines Online-Zugangs.
Bei ausschließlich zum Download bereitgestellten digitalen Produkten hat der Partner ab Bereitstellung mindestens 30 Tage Gelegenheit zur Sicherung der Inhalte, sofern nicht ausdrücklich eine längere Bereitstellungsdauer vereinbart wurde.
14.4 Der Anbieter darf Zugänge aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend einschränken, soweit dies erforderlich ist. Eine dauerhafte Einschränkung wesentlicher vertraglich geschuldeter Leistungen vor Ablauf einer vereinbarten Zugangsdauer bleibt hiervon unberührt.
14.5 Der Partner erhält an digitalen Produkten und Schulungsinhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigenen geschäftlichen Zwecke, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14.6 Ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters dürfen digitale Produkte, Schulungsunterlagen, Vorlagen oder Zugänge insbesondere nicht an Dritte weitergegeben, öffentlich zugänglich gemacht, weiterverkauft oder zur Erstellung eigener konkurrierender Schulungsprodukte vervielfältigt werden.
Die Nutzung innerhalb des eigenen Unternehmens durch Mitarbeiter ist nur zulässig, soweit dies nach Art des Produkts oder der vereinbarten Lizenz vorgesehen ist.
14.7 Bei einer erheblichen oder wiederholten vertragswidrigen Weitergabe oder Nutzung ist der Anbieter nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung berechtigt, den Zugang zu sperren. Bei einer schwerwiegenden Rechtsverletzung kann eine sofortige Sperrung zulässig sein.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14.8 Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen auf seiner Seite bereitzuhalten und seine Endgeräte, Internetverbindung und Software in einem geeigneten Zustand zu halten.
14.9 Der Anbieter haftet nicht für technische Probleme, die ausschließlich auf den Geräten, der Software, Internetverbindung oder individuellen Systemkonfiguration des Partners beruhen.
14.10 Technische Probleme beim Zugriff sind dem Anbieter möglichst zeitnah mitzuteilen. Der Anbieter wird innerhalb angemessener Frist eine zumutbare Lösung bereitstellen, soweit die Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt.
14.11 Der Anbieter darf digitale Inhalte aktualisieren und weiterentwickeln, soweit hierdurch die vereinbarte Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Ein Anspruch auf zukünftige Updates oder Erweiterungen besteht nur, wenn diese ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung sind.
14.12 Ältere Versionen müssen nach Bereitstellung einer aktualisierten Version nicht dauerhaft online verfügbar gehalten werden, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
14.13 Bei gemeinsam genutzten Workspaces verpflichtet sich der Partner, dort zugängliche vertrauliche Informationen nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Bei konkretem Verdacht auf Missbrauch oder eine erhebliche Sicherheitsverletzung kann der Anbieter den betroffenen Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
14.14 Projektbezogene Zugänge zu gemeinsamen Workspaces können drei Monate nach Ende der Zusammenarbeit entzogen werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bis dahin hat der Partner Gelegenheit, ihm zustehende und exportierbare Daten zu sichern.
15. Academy, Schulungen und Live-Formate
15.1 Für gebuchte Academy-, Workshop-, Schulungs- oder vergleichbare Angebote gelten ergänzend die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbestandteile und Zugangszeiträume.
15.2 Persönliche Benutzerkonten und Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Zugang ist ausschließlich für die vertraglich berechtigten Personen bestimmt.
15.3 Bei Live-Terminen besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin, wenn der Partner einen ordnungsgemäß angebotenen Termin aus Gründen versäumt, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
15.4 Soweit Aufzeichnungen von Live-Terminen erstellt und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, richtet sich die jeweilige Verfügbarkeit nach dem vereinbarten Academy-Zugang.
Personenbezogene Aufzeichnungen werden nur erstellt und verwendet, soweit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
15.5 Inhalte, Methoden, Unterlagen, Videos, Vorlagen, Präsentationen und sonstige Academy-Materialien dürfen ausschließlich im Umfang des eingeräumten Nutzungsrechts verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte, öffentliche Bereitstellung, Vervielfältigung für Dritte oder Verwendung zur Erstellung eigener Schulungsangebote ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
15.6 Die Academy und sonstige Schulungsangebote vermitteln Wissen, Methoden und Handlungsempfehlungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, geschäftlicher oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
16. Daten, Dateien und Sicherung
16.1 Der Partner ist verpflichtet, von eigenen Daten und Materialien, die er dauerhaft benötigt, angemessene Sicherungskopien vorzuhalten.
16.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Projektdateien, Rohdaten, Zwischenstände oder sonstige Arbeitsdateien dauerhaft über die Vertragslaufzeit bzw. eine ausdrücklich vereinbarte Aufbewahrungsfrist hinaus aufzubewahren.
16.3 Soweit dem Partner ein vertraglicher Anspruch auf bestimmte Dateien oder Arbeitsergebnisse zusteht, wird ihm innerhalb des vereinbarten Zeitraums eine angemessene Möglichkeit zur Übernahme oder Sicherung eingeräumt.
17. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen
17.1 Individuelle Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertrags sollen aus Nachweisgründen mindestens in Textform festgehalten werden.
17.2 Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben unabhängig davon Vorrang vor diesen AGB, soweit gesetzlich vorgesehen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Regensburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Für sonstige Unternehmer gilt der gesetzliche Gerichtsstand, soweit keine wirksame abweichende Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wurde.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
